Am 13.11.2024 wurde die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Pfarrer und Religionslehrer Matthias R. am Frankfurter Landgericht beendet.
Der Beklagte Matthias R., ehemaliger Pfarrer der Christengemeinschaft und Religionslehrer bis 09/2012 an unserer Schule, wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer Schutzbefohlenen schuldig gesprochen und verurteilt.
Es ist beschämend zu wissen, dass in den Räumlichkeiten unserer Schule eine Schülerin vergewaltigt wurde.
In der Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Richterin aus, dass Urteil und Strafmaß sich insbesondere an den eindrücklichen Schilderungen des Opfers, unserer ehemaligen Schülerin, bemessen. Damit wird herausgestellt, dass Opfern von Gewalttaten Gehör geschenkt wird und sie ernst genommen werden.
Die entschlossene Vorgehensweise des Frankfurter Landgerichts macht aus unserer Sicht Mut, Übergriffe zu melden und anzuzeigen. Die französische Menschenrechtsanwältin Gisèle Halimi prägte den Ausspruch „La honte doit changer de camp“ – Die Schande muss das Feld wechseln. Dies muss auch ganz grundsätzlich für unsere Gesellschaft gelten. Opfer insbesondere von sexuellen Übergriffen sollen sich weder schämen noch verstecken.
Jede oder jeder von Gewalt Betroffene soll den Mut haben, Übergriffe zu melden. Bei uns in der Schule kann dies grundsätzlich bei jeder Lehrkraft oder jede*r Mitarbeiter*in erfolgen. Wir möchten ebenso dazu ermuntern, sich gegebenenfalls an eine öffentliche Anlaufstelle zu wenden.
Schülerinnen und Schüler sind Schutzbefohlene, wir als Lehrkräfte haben eine besondere Verantwortung, der wir gerecht werden müssen. Übergriffe dürfen nicht verschwiegen oder vertuscht werden.
Wir wünschen unserer ehemaligen Schülerin, dass Sie in der Sache irgendwann zur Ruhe kommen kann.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung, Frau Meyer auf der Heyde ()
Für die Schulleitung, Caroline Meyer auf der Heyde
Für den Vorstand, Andrea Sitter
Die Pressemitteilung der Christengemeinschaft finden Sie hier:
https://christengemeinschaft-international.org/urteil-gegen-ehemaligen-geistlichen
Information der Waldorfschule Frankfurt zu einem mutmaßlichen sexuellen Übergriff gegenüber einer Schülerin in den Jahren 2009/10 im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht an der Schule
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Hessische Landtag am 19.07.23 die lang ersehnte Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft treten wird. Die Zuschüsse des Landes steigen danach im Jahr 2024 von aktuell 380 Millionen Euro auf rund 440 Millionen Euro, im Jahr 2025 dann weiter auf 470 Millionen Euro. Zudem wurden die Regeln für die Berechnung der Zuschüsse verbessert. Die komplette Pressemitteilung »