Anmeldung

Anmeldung

Die Freie Waldorfschule Frankfurt ist allgemein und frei zugänglich und versteht sich aus diesem Selbstverständnis heraus als öffentliche Schule. Unsere Schule steht allen Kindern offen – unabhängig von Herkunft, Religion und Einkommen der Eltern.

Aufnahme

Wegen der hohen Nachfrage empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung für die 1. Klasse. Wir bitten die Eltern, spätestens ein Jahr vor der Einschulung mit uns in Kontakt zu treten. Um zu klären, ob die Waldorfschule mit ihrer besonderen Pädagogik die richtige Schulform für Ihr Kind ist, bieten wir regelmäßig Infoabende sowie einmal im Jahr ein Informationswochenende für Eltern an. Zu Beginn eines Kalenderjahres werden alle bei uns angemeldeten Kinder mit ihren Eltern zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Danach führt das Aufnahmegremium mit allen Eltern ein persönliches Gespräch zum Entwicklungsstand des Kindes und zur Frage der Schulreife.

Das Anmeldeformular finden Sie hier »

Wenn Sie weitere Fragen zur Aufnahme haben, rufen Sie uns gerne an:

Kontakt Carolin Czampiel, Telefon: 069 95 306-140

Quereinsteiger

 

Auch in höhere Klassenstufen können Schüler als Quereinsteiger aufgenommen werden, sofern in den entsprechenden Jahrgängen freie Plätze vorhanden sind und ein Wechsel zur Waldorfschule von allen Beteiligten als gute Alternative befürwortet werden kann. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall ein persönliches Aufnahmegespräch mit dem Schüler und den Eltern sowie deren Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Schule auf Basis der Waldorfpädagogik. Informationsabende und Schulveranstaltungen geben allen interessierten Eltern und Schülern Einblick in unser vielfältiges Schulleben.

Zurzeit werden für alle Klassenstufen Wartelisten geführt.

Schulgeld

Der Schulbetrieb finanziert sich über mehrere Bausteine: die staatlichen Zuschüsse, die Elternbeiträge (Schulgeld), das Schulzeitdarlehn sowie Spenden. Die öffentlichen Zuschüsse erhalten wir, weil die Schule alle Kriterien einer staatlich anerkannten Ersatzschule erfüllt.

Informationen zur Ersatzschulfinanzierung erhalten Sie hier »

Für den Besuch der Schule wird ein Schulgeld erhoben. Ermäßigungsanträge, die Ihre besondere wirtschaftliche Situation berücksichtigen, können jederzeit gestellt werden. Die aktuelle Höhe des Schulgelds entnehmen Sie der Beitragsordnung. Das Schulzeitdarlehen ist ein Familiendarlehen, das der Unterstützung des Bauhaushalts der Schule und der Kindertagesstätte dient und für die Dauer der Schulzeit Ihrer Kinder der Schule zur Verfügung gestellt wird.

Die aktuelle Beitragsordnung finden Sie hier »